Frau Bundesrätin Doris Leuthard
Vorsteherin EVD
Bundeshaus Ost
3003 Bern
Ort/Datum
Keine internationalen Schlachttiertransporte durch die Schweiz
Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Bislang war der Strassentransit für Klauentiere wie beispielsweise Kühe, Kälber, Schafe oder Schweine in der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) verboten. Befürchtungen der Tierschützer, dieses Verbot würde mit den bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz hinfällig, zerstreute der Bundesrat. „Auch im Zuge der Revision der EDAV", schrieb Bundesrat Couchepin dem Schweizer Tierschutz STS im Jahr 2000, „soll dieses Verbot beibehalten werden."
Entgegen dieser Zusagen plant der Bundesrat nun im Rahmen der Anhörung zur Weiterentwicklung des Veterinäranhanges zum Landwirtschaftsabkommen Schweiz-EU klammheimlich eine Aufhebung des Transitverbotes. In den Vernehmlassungs-unterlagen geht er mit keinem Wort auf diesen Punkt ein.
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, es ist mir bewusst, dass Sie, neu im Amt, diesen Entscheid nicht zu verantworten haben. Ich bitte Sie, alles in Ihrer Macht stehende zu tun, damit dieser rückgängig gemacht wird und das Strassentransitverbot für Klauentiere weiter bestehen bleibt.
Die Schweiz darf nicht zur Drehscheibe der skandalösen EU-weiten und internationalen Schlachttiertransporte werden und sich an dieser unnötigen Tierquälerei mitschuldig machen!
Mit freundlichen Grüssen
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