Gutachten des Hohen Ausschusses für Religionsangelegenheiten (Din isleri Yüksek Kurulu) in der Türkei

gutachten ueber die betaeubung aus der tuerkich

 

ÜBERSETZUNG DES GUTACHTENS „KURBAN IBADETIYLE ILGILI..
Vorbemerkungen des Übersetzers:

Im vorliegende Gutachten des Hohen Ausschusses für Religionsangelegenheiten (Din isleri Yüksek Kurulu), einer dem Präsidium für Kultusangelegenheiten (Diyanet Isleri Baskanligi) untergeordneten Stelle, handelt es sich um eine offizielle Stellungnahme zu der Frage der Schächtung von Opfertieren. Wie in der Einleitung des Gutachtens bemerkt wird, seien in der letzten Zeit zahlreiche Anfragen von verunsicherten Bürgern eingegangen, die etwa wissen wollten, ob es aus religiöser Sicht angemessener wäre, anstelle der Schächtung eines Opfertieres dessen Gegenwert an Arme zu verteilen. Zur Klärung derartiger Fragen sei die Expertenkommission des Hohen Ausschusses für Religionsangelegenheiten am 14. Februar 2000 zusammen gekommen und habe das vorliegende Gutachten zu Händen des Vorsitzenden (z.Z. Mehmet Nuri Yilmaz) des Präsidiums für Kultusangelegenheiten verfasst. Die nachstehende Übersetzung gibt den letzten Teil (rot markiert) dieses Gutachtens wieder, in dem Stellung zur Betäubung von Schlachttieren bezogen wird.
 

„Wird das Opfertier oder generell das Tier bei der Schächtung zur Linderung seiner Schmerzen bzw. seiner Todesqualen durch Elektroschock betäubt, so stellt das keinen Hinderungsgrund dar, es als Opfergabe anzuerkennen. Denn die diesbezüglichen Hinderungsgründe betreffen nicht etwa irgendwelche Unzulänglichkeiten während des Schächtens, sondern solche Mängel, die beim Tier schon vorher vorhanden waren. Aus diesem Grunde spricht aus religiöser Sicht nichts dagegen, das Tier vor dem Schächten durch Elektroschock oder eine ähnliche Methode zu betäuben, vorausgesetzt, der Schock führt nicht zum Tod des Tieres und es ist beim Schächten noch am Leben. Stirbt aber das Tier unter der Einwirkung des Schocks bevor es geschlachtet wird, kann es weder als Opfergabe gelten, noch darf sein Fleisch verzehrt werden."

   
Übersetzer: Kemal Demirsoy Zürich, 22. Mai 2001  

 

 

   
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